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Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Albstadt.
Die Stadt Albstadt kommt ihrem Ruf als attraktives Mittelzentrum der Zollernalb nach und kann aufgrund ihrer zahlreichen Baumaßnahmen und Beschaffungen eine große Vielfalt an Ausschreibungsverfahren anbieten. Hier erhalten Sie Zugriff auf die Bekanntmachungen und die Vergabeunterlagen für Bau-, Dienst- und Lieferleistungen der Stadt Albstadt mit ihren Ämtern und Dienststellen, der Klärschlammverwertung Albstadt GmbH und des Zweckverbands Abwasserverband Oberes Eyachtal.
Sind Sie interessiert?
Vielleicht ist bei den Bekanntmachungen ja die passende Ausschreibung für Ihr Unternehmen dabei. Alle wichtigen Angaben wie beispielsweise den Fristen können Sie den Bekanntmachungen entnehmen. Wir freuen uns über Ihr Angebot.
Bei den „Ausschreibungen“ handelt es sich um ein für die öffentlichen Auftraggebenden verpflichtendes und sehr formales Verfahren. „Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung“ sind wichtige Werte, die für sämtliche Ausschreibungsverfahren maßgebend sind. Wir haben je nach rechtlicher Konstellation die Wahl zwischen einem öffentlichen Wettbewerb und unter bestimmten Voraussetzungen auch für beschränkte Verfahren mit ausgesuchtem Bieterkreis. Diese Verfahren gibt es sowohl im Ober- als auch im Unterschwellenbereich. Darüber hinaus wird unterschieden, ob es sich um eine Bau-, Dienst- oder Lieferleistung handelt.
Für EU-weite Verfahren gilt:
Nach der umfassenden Reform des Vergaberechts im Oberschwellenbereich kommt seit dem 18. Oktober 2018 der letzte Schritt der E-Vergabe zur Umsetzung. Danach müssen alle Prozesse in einem EU-weiten Vergabeverfahren ausschließlich elektronisch erfolgen. Es ist zu beachten, dass neben der elektronisch verpflichtenden Korrespondenz und dem Informationsaustausch zwischen Auftraggebenden und Bietenden auch die Angebote und Teilnahmeanträge nur noch elektronisch entgegengenommen werden dürfen.
Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Schwellenwerte für EU-weite Verfahren:
- Bauaufträge (alle Bereiche, auch Sektorenbereich): 5.538.000 EUR netto
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge (allgemein): 221.000 EUR netto
Für Nationale Verfahren gilt:
Die Regelungen zur Anwendung der E-Vergabe für Aufträge im nationalen Bereich wurden im Zuge der jüngsten Unterschwellenreform für Liefer- und Dienstleistungen weitgehend aus der Oberschwelle übernommen. Mit der Unterschwellenvergabeordnung UVgO, wurde die VOL/A abgelöst und damit ein Gleichlauf in den Vergabeverfahren geschaffen. Auf Bundesebene und in einigen Bundesländern findet die UVgO bereits Anwendung. Nachdem in Baden-Württemberg die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV-Beschaffung) zum 01.10.2018 in Kraft getreten ist, konnte auch die UVgO in Baden-Württemberg eingeführt werden. Sie gilt formell nur für Behörden und Betriebe des Landes. Das bedeutet, dass auch im Unterschwellenbereich die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen seit dem 1. Januar 2020 grundsätzlich verpflichtend ist.
Ausnahmen:
Sofern der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 25.000 EUR nicht überschreitet oder eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, besteht auch nach dem 1. Januar 2020 keine Pflicht zur E-Vergabe.
Weitere Ausnahmen: §38 Abs. 5 i.V.m. §29 Abs. 2 UVgO
- Nachprüfungen: Für Vergaben unterhalb der EU-rechtlichen Schwellenwerte ist die Rechtsaufsichtsbehörde zuständig:
Nachprüfungen:
Für Vergaben unterhalb der EU-rechtlichen Schwellenwerte ist die Rechtsaufsichtsbehörde zuständig:
Referat 14
Konrad-Adenauer-Str. 20
2072 Tübingen
Für Nachprüfungsverfahren bei Vergaben ab dem EU-Schwellenwert ist die Vergabekammer zuständig:
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
Alle öffentlichen Vergabeverfahren der Stadt Albstadt werden im Regelfall über den Staatsanzeiger Baden-Württemberg und die Plattform Vergabe24 durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden grundsätzlich digital zur Verfügung gestellt und können kostenfrei über die Plattform Vergabe 24 unter: „Öffentliche Aufträge“ heruntergeladen werden.
Informationen zur Registrierung.
Eine Registrierung ist die Abgabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse.
Die Vergabeunterlagen werden vollständig, unentgeltlich und uneingeschränkt allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt – bei EU-weiten Vergabeverfahren auch ohne Registrierung auf der E-Vergabe-Plattform.
Wichtiger Hinweis:
Unternehmen, die sich nicht registrieren und Vergabeunterlagen anonym herunterladen, gehen das Risiko ein, wichtige Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder auch die Bieterkommunikation zu verpassen. Werden die Informationen oder Änderungen im Angebot nicht berücksichtigt, führt dies unter Umständen zum Ausschluss des Angebots.
Eine Benachrichtigung über Änderungen und die Bieterkommunikation durch die ausschreibende Stelle ist nur möglich, wenn vor dem Download der Vergabeunterlagen die kostenfreie Registrierung erfolgt ist. Sollte sich ein Unternehmen dennoch gegen die freiwillige Registrierung entscheiden, wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggebende Informationen zwar zur Verfügung stellt, die Holschuld jedoch beim Bietenden liegt. Das bedeutet, dass dieser selbst für die Kenntnisnahme über die vom Auftraggebenden zur Verfügung gestellten Informationen, verantwortlich ist.
Informationen zur E-Vergabe.
Unter E-Vergabe ist die medienbruchfreie, elektronische, interaktive und vollständige Abwicklung von Beschaffungsprozessen zu verstehen. Im Vergabeverfahren geht es insbesondere um die elektronische Korrespondenz und den Informationsaustausch zwischen Auftraggebenden und Bietenden sowie um die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen.
Die E-Vergabe führt durch transparente Verfahren zu einer höheren Rechtssicherheit der Beschaffungsvorgänge. Die Beschaffungsvorgänge werden vereinfacht und leisten damit einen Beitrag zur Entbürokratisierung. Die E-Vergabe führt zu einer Zeit- und Kostenersparnis.
Vorteile für Unternehmen ergeben sich aus dem vereinfachten Zugang zu Ausschreibungen, der Möglichkeit der unmittelbaren Einsichtnahme in die Ausschreibungsunterlagen, der schnelleren Bearbeitung und Übermittlung der Angebote, der Verringerung des Zustellrisikos. Die Stadt Albstadt ist daran interessiert, dass die digitale Angebotsabgabe umfassend genutzt wird.
Hier geht‘s zu den Vergabeportalen:
Vergabe 24Staatsanzeiger Baden-WürttembergSollten Probleme beim Herunterladen der Vergabeunterlagen oder bei der Anwendung der kostenlosen Bietersoftware (Vergabe24 Bietercockpit) auftreten, wenden Sie sich einfach an den Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers Baden-Württemberg GmbH:
Ihre Unterstützung im Rathaus
Vergabestelle der Stadt Albstadt