Mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wertet die Stadt Albstadt mit hohem finanziellen Mitteleinsatz Bereiche mit besonderen städtebaulichen Missständen im Stadtgebiet auf. In erster Linie wird hierbei die Zielsetzung verfolgt, die Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse unter Beibehaltung des Gebietscharakters und der Stärken der einzelnen Sanierungsgebiete zu verbessern. Auf der Grundlage der erarbeiteten und auf die verschiedenen Problembereiche zugeschnittenen Neuordnungs- und Sanierungskonzepte, realisiert die Stadt Albstadt zahlreiche öffentliche Einzelmaßnahmen in den betreffenden Gebieten. Unter bestimmen Voraussetzungen kann ferner die Durchführung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden finanziell gefördert werden.
Was versteht man unter Sanierung?
Verschiedene Bereiche und Quartiere innerhalb des Stadtgebietes von Albstadt sind durch Satzungsbeschluss als Sanierungsgebiete ausgewiesen. Auf den ersten Blick weisen diese Gebiete zwar kaum Gemeinsamkeiten auf. Bei näherer Betrachtung fällt jedoch auf, dass alle Bereiche durch städtebauliche Missstände, wenn zum Teil auch in völlig unterschiedlicher Form, charakterisiert sind.
Mit Hilfe der im Baugesetzbuch verankerten Vorschriften wird mit finanzieller Unterstützung durch Bund und Land in diesen bebauten Siedlungsbereichen die Zielsetzung einer städtebaulichen Verbesserung und Aufwertung sowie einer langfristigen Beseitigung vorhandener Mängel zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in besonderem Maße verfolgt. Durch städtebauliche Maßnahmen in den Sanierungsgebieten sollen einerseits die Wohn- und Arbeitsbedingungen verbessert, andererseits soll aber auch dem gewerblichen Strukturwandel Rechnung getragen werden. In einem zügigen Prozess sollen diese Verbesserungen durch die Realisierung von verschiedenen Einzelmaßnahmen erreicht werden. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, wie z. B. die Umgestaltung von Straßen, die Begrünung von Flächen, die Schaffung von Plätzen für Kinder und Jugendliche, aber auch durchgreifende Modernisierungsmaßnahmen sowie der Rückbau von nicht mehr sanierungsfähigen Gebäuden.
Zusammen mit dem Bund und dem Land Baden-Württemberg, fördert die Stadt deshalb notwendige öffentliche und private Einzelmaßnahmen in Sanierungsgebieten.
Die Beseitigung der im jeweiligen Gebiet bestehenden städtebaulichen Mängel wird immer unter dem Blickwinkel verfolgt, den Charakter sowie die Stärke des betroffenen Gebietes zu erhalten und auszubauen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Stadterneuerung das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer und Investoren sehr wichtig.
Besonderheiten in Sanierungsgebieten
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gelten neben besonderen gesetzlichen Vorschriften für die Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen auch besondere Bestimmungen hinsichtlich der Finanzierung der durchzuführenden Maßnahmen. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit von baulichen Maßnahmen in Sanierungsgebieten beteiligen sich Bund und Land Baden-Württemberg finanziell mit bestimmten Prozentsätzen an der Durchführung dieser Maßnahmen. Der verbleibende Anteil an den förderfähigen Kosten wird von der Stadt Albstadt getragen. Zwingend erforderlich ist aber insbesondere auch die Investitionsbereitschaft von Bürgern, Eigentümern und Betriebsinhabern.
Direkte Auswirkungen auf die Bewohner und Eigentümer in Sanierungsgebieten haben diese Vorschriften insbesondere im Rahmen der bestehenden Möglichkeit, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Privatgebäuden ggf. begünstigt zu bekommen. Zu beachten ist hierbei jedoch unbedingt, dass vor Beginn mit den Baumaßnahmen eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadtverwaltung vorliegen muss.
Außerdem können für Sanierungsmaßnahmen Steuervergünstigen nach dem Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden. Auch hierzu ist eine Kontaktaufnahme mit der Stadt vor Beginn mit den Baumaßnahmen zwingend notwendig.
Sehen Sie hier die aktuellen Sanierungsmaßnahmen in Albstadt:
FORMULARE UND DOKUMENTE
Umfeld Bahnhof Albstadt-EbingenStadtmitte Albstadt-TruchtelfingenSüdliche Stadtmitte Albstadt-TailfingenHufeisen Albstadt-EbingenWestliche InnenstadtBürgerturmOrtsmitte LaufenOttmartalGewerbebrachen OnstmettingenStadterneuerung Ebingen –WestNeugestaltung Rathausplatz TruchtelfingenGesetzliche Grundlagen
BauGB
Die Vorschriften über die Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind in den §§ 136 bis 171 Baugesetzbuch (BauGB) verankert (Juris-Bundesrecht BMVBW – BauGB).
Städtebauförderungsrichtlinien
Konkretisiert werden, die im Baugesetzbuch enthaltenen Vorschriften, in den vom Land Baden-Württemberg erlassenen Städtebauförderungsrichtlinien (Wirtschaftsministerium).
MEHR INFOS
Gesetzliche Grundlage §136 bis 171 Baugesetzbuch (BauGB)StädtebauförderrichtlinienBauen & WohnenKONTAKT
Baudezernat
Stabsstelle Sanierung
Am Markt 2
72461 Albstadt