Unter Kommunalwahlen versteht man politische Wahlen in Gebietskörperschaften sowie den Bezirken der Stadtstaaten, also insbesondere in Städten, Gemeinden oder Landkreisen. Im Rahmen der Kommunalwahlen wählen die Wahlberechtigten ihre politischen Vertreterinnen und Vertreter auf kommunaler Ebene.
Zu den Kommunalvertretungen zählen:
- Der Gemeinderat
- Der Ortschaftsrat
- Der Bezirksbeirat (in Albstadt nicht vorhanden)
- Der Kreistag
Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde, die Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen (Unionsbürgerin oder-bürger), wenn sie am Wahltag
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet und
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben oder sich in der Gemeinde gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer das Bürgerrecht durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren wieder in die Gemeinde zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürgerin oder Bürger. Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister und Beigeordnete erwerben das Bürgerrecht mit dem Amtsantritt in der Gemeinde.
Die reguläre Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Die letzten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg fanden zeitgleich mit der Europawahl am 09. Juni 2024 statt. In Albstadt wurde der Kreistag, der Gemeinderat und die Ortschaftsräte in Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Onstmettingen und Pfeffingen gewählt.
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