Konzertsaal im Schloss Lautlingen!
Eine Trauung im Schloss – für viele Paare ein Traum! Der perfekte Ort, um den schönsten Tag im Leben zu feiern! Sektempfänge, Büfetts, Ständchen usw. im Innenbereich des Schlosses sind in Rücksichtnahme auf nachfolgende Hochzeiten ausdrücklich nicht möglich. Dafür gibt es unsere Hochzeitswiese.
Eine Hochzeitswiese für Ihren feierlichen Stehempfang!
Im Innenbereich des Schlosses ist es, aufgrund der Öffentlichkeit in diesen Bereichen, nicht möglich nach Ihrer standesamtlichen Trauung einen kleinen Stehempfang abzuhalten. Dafür bieten wir Ihnen unsere „Hochzeitswiese“ an. Sie können Ihren Empfang individuell gestalten und auch gerne einen Pavillon aufstellen, sollte das Wetter nicht ganz so mitspielen.
Die Nutzung der Hochzeitswiese ist derzeit noch kostenlos. Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung im Zusammenhang mit Ihrer Trauung, wofür wir um Verständnis bitten.
Wichtige Infos:
Es sind derzeit 4 Parzellen a 80 qm (8 * 10 m) verfügbar
Die Parzellen haben keine eigene Infrastruktur (Wasser/Abwasser/Strom)
Abfälle usw. müssen unmittelbar nach dem Empfang durch Sie entsorgt werden. Bei festgestellten Verunreinigungen stellen wir eine Entsorgungsgebühr von 60 € in Rechnung
Bei schlechtem Wetter kann keine Ersatzfläche zur Verfügung gestellt werden
Ein Pavillon kann durch Sie selbstverständlich aufgestellt werden
Ihr Aufenthalt beschränkt sich ausschließlich auf die Ihnen zugewiesene Parzelle (80 qm)
Die Buchung erfolgt durch Sie erst nach der abschließenden Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt. (Vorreservierungen sind hier ausdrücklich ausgenommen)
Buchungen beim Ortsamt Lautlingen
Zum Aufbau kann 1 Fahrzeug bis direkt an die Parzelle fahren, anschließend muss dieses Fahrzeug auf dem Schlossparkplatz abgestellt werden
Der Aufbau muss am Trautag bis 10.00 Uhr erfolgen. Der Abbau ist ab 15.00 Uhr wieder möglich. Abweichungen beim Abbau sind mit dem Ortsamt Lautlingen vorher abzuklären
Ihr Stehempfang beginnt direkt nach der Trauung und sollte nicht länger als 90 Minuten dauern
Eine eventuelle musikalische Beschallung sollte nicht viel lauter als Zimmerlautstärke haben, um auch die anderen Empfänge nicht störend zu beeinflussen
Wie auch im Schloss-Innenbereich sind Konfetti, Tauben, Böllerschießen und Feuerwerk ausdrücklich untersagt
Sektempfänge, Büfetts, Ständchen usw. im Innenbereich des Schlosses sind in Rücksichtnahme auf nachfolgende Hochzeiten ausdrücklich nicht möglich
Um einen Termin zur Eheschließung zu vereinbaren bzw. bei Anfragen bezüglich benötigter Unterlagen, setzten Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung. Wir sind zuständig für die Stadtteile Ebingen, Lautlingen, Laufen und Margrethausen.
KONTAKT
Standesamt Albstadt-Ebingen
Marktstraße 35
72458 Albstadt