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Übersicht
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsbehelf
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen.
Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, z. B. einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.
Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.
- für Ärztinnen und Ärzte: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
- für Zahnärztinnen und Zahnärzte: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
- für Apothekerinnen und Apotheker: die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Heilberufe-Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in einem anderen Bundesland oder in anderen Bundesländern absolviert haben.
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.
Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe
- Die Weiterbildung in akademischen Gesundheitsberufen ist in den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Heilberufe-Kammern geregelt. Bei den Weiterbildungsordnungen handelt es sich um Satzungen der Heilberufe-Kammern, die auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg erlassen worden sind.
Keine.
Widerspruch
- §§ 32 ff. Heilberufe-Kammergesetz (HBKG) (Weiterbildung)
- Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
- Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
- Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
04.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg