Suchbegriff

Datenschutz
Item
Downloadcenter
Impressum
Vollzeitpflege
Wahlen
  • Übersicht
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Vertiefende Informationen
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen.

Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, z. B. einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.

Zuständige Stelle
  • für Ärztinnen und Ärzte: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
  • für Zahnärztinnen und Zahnärzte: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
  • für Apothekerinnen und Apotheker: die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
  • für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Heilberufe-Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in einem anderen Bundesland oder in anderen Bundesländern absolviert haben.

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Villastraße 1
70190 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 / 99347-45
Servicekonto-ID:
909836265187
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 - 769 89 50
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Jägerstraße 40
70174 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711-674470-15
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
(07 11) 2 28 45-44
Servicekonto-ID:
708864483081
Verfahrensablauf

Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.

Fristen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Kosten

Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe

Vertiefende Informationen
  • Die Weiterbildung in akademischen Gesundheitsberufen ist in den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Heilberufe-Kammern geregelt. Bei den Weiterbildungsordnungen handelt es sich um Satzungen der Heilberufe-Kammern, die auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg erlassen worden sind.
Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Freigabevermerk

04.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg