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Übersicht
- Onlineantrag und Formulare
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsbehelf
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Approbation als Arzt beantragen.
Sie benötigen eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis, wenn Sie in Deutschland tätig sein möchten als
- Ärztin oder Arzt,
- Zahnärztin oder Zahnarzt,
- Apothekerin oder Apotheker,
- Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut beziehungsweise
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut beziehungsweise
- Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.
Voraussetzungen
- Sie haben eine abgeschlossene deutsche ärztliche Ausbildung.
- Sie sind zur Ausübung des gewünschten Berufs würdig, zuverlässig und in gesundheitlicher Hinsicht geeignet.
Zuständige Stelle
das Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungspräsidium Stuttgart
Hausanschrift:
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Postfach:
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 904-11190
Servicekonto-ID:
187262263773
De-Mail:
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag auf die Approbation schriftlich . Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.
Die Urkunde erhalten Sie per Post.
Fristen
Vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung
Achtung: Bestimmte erforderliche Unterlagen dürfen dann nicht älter als 1 Monat sein!
Erforderliche Unterlagen
- Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- Geburtsurkunde, falls diese nicht bereits im Rahmen der Ärztlichen Prüfung vorgelegt wurde. Falls sich Ihr Name geändert hat, wird ein standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung (z.B. Auszug aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde) benötigt, aus dem sich der jetzt gültige Name ergibt (ebenfalls in einer vom Bürgermeisteramt beglaubigten Kopie oder im Ausnahmefall im Original).
- Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des schulischen und beruflichen Werdegangs
- Persönliche Erklärung mit Datum und Unterschrift, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist.
- Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie „nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs (als Arzt/Ärztin) ungeeignet“ sind;
Sie muss Datum, Stempel und Unterschri - Wenn Sie die Approbation nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Ärztlichen Prüfung beantragen, eine Kopie des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung
- Führungszeugnis der „Belegart OB“
Geben Sie dabei als Verwendungszweck an: „Approbation als Arzt/Ärztin“ und als Empfänger „Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 95". - Bei Auslandsaufenthalten ab der Volljährigkeit (länger als ein Jahr) ist ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Ausland vorzulegen (Original mit amtlicher Übersetzung; nicht älter als drei Monate).
Kosten
EUR 250,00
Bearbeitungsdauer
etwa zwei bis vier Wochen bei Eingang des vollständigen Antrags und aller erforderlichen Unterlagen.
Vertiefende Informationen
- Zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen: Approbation mit ausländischer Ausbildung beantragen
Hinweise
Keine.
Rechtsbehelf
Wir Ihr Antrag auf die Erteilung der ärztlichen Approbration abgelehnt, können Sie Widerspruch erheben.
Rechtsgrundlage
- § 1 Bundesärzteordnung (BÄO) (Der ärztliche Beruf)
- § 2 Bundesärzteordnung (BÄO) (Der ärztliche Beruf)
- § 3 Bundesärzteordnung (BÄO) (Approbation)
- § 10 Bundesärzteordnung (BÄO) (Die Erlaubnis)
- § 1 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)(Approbation als Zahnarzt)
- § 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) (Approbation als Zahnarzt)
- § 13 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) (Sonderbestimmungen)
- § 1 Bundesapothekerordnung (BApO) (Erlaubnis)
- § 2 Bundesapothekerordnung (BApO) (Erlaubnis)
- § 4 Bundesapothekerordnung (BApO) (Approbation)
- § 1 Psychotherapeutengesetz (PsychTHG) (Berufsausübung)
- § 2 Psychotherapeutengesetz (PsychTHG) (Approbation)
- § 4 Psychotherapeutengesetz (PsychTHG) (Erlaubnis)
Freigabevermerk
04.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg
Telefon:
E-Mail:
FAX:
0711 904-11190
Hausanschrift:
Ruppmannstraße 21
70565, Stuttgart