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Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern.

Beginn und Ende der Berufsausbildung sind im Ausbildungsvertrag festgelegt.

Die tatsächliche Dauer der Ausbildung ergibt sich aus der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungszeit unter Berücksichtigung möglicher Verkürzungen oder Verlängerungen.

Auszubildende können in Absprache mit ihrem Ausbildenden die Ausbildungszeit verkürzen. Die meisten zuständigen Stellen haben Grundsätze dazu erlassen.

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist z. B. möglich, wenn Auszubildende

  • einen höheren Bildungsabschluss haben (beispielsweise Abitur für eine Ausbildung, für die nur Mittlere Reife erforderlich war oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf) oder
  • sehr gute Leistungen zeigen.

In Ausnahmefällen kann auf Antrag der Auszubildenden die Ausbildungszeit auch verlängert werden:

  • wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen oder
  • wenn die Ausbildung durch eine längere Krankheit unterbrochen war und das Bestehen der Abschlussprüfung deshalb fraglich ist
Voraussetzungen

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit kann erfolgen

  • durch Anrechung berufsbezogener schulischer Vorbildungen,
  • im Einzelfall, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel auch in einer kürzeren Zeit erreicht werden kann,
  • bei einer höheren schulischen Allgemeinbildung, z.B.
    • Realschulabschluss (Dauer der Verkürzung: maximal sechs Monate),
    • Hochschul- oder Fachhochschulreife (Dauer der Verkürzung: maximal zwölf Monate).
Zuständige Stelle

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • weitere für die Ausbildung zuständige Stellen

KONTAKT

ARCHITEKTENKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart

KONTAKT

HANDWERKSKAMMER REUTLINGEN

Hindenburgstraße 58
72762 Reutlingen
Postfach:
Postfach Postfach 17 43
72707 Reutlingen

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INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER REUTLINGEN

Hindenburgstraße 54
72762 Reutlingen
Servicekonto-ID:
921094021559

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LANDESAPOTHEKERKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Villastraße 1
70190 Stuttgart
Servicekonto-ID:
909836265187

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LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Jahnstr. 40
70597 Stuttgart

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LANDESTIERÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart

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LANDESZAHNÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Servicekonto-ID:
708864483081

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NOTARKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart

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RECHTSANWALTSKAMMER TÜBINGEN

Christophstraße 30
72072 Tübingen

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REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
Postfach 26 66
72016 Tübingen
De-Mail:
poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

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STEUERBERATERKAMMER STUTTGART

Hegelstrasse 33
70174 Stuttgart
Verfahrensablauf

Die Verkürzung kann bereits beim Abschluss des Ausbildungsvertrags vereinbart werden. In diesem Fall werden die Zeiten und die Gründe für die Verkürzung im Ausbildungsvertrag vermerkt und alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Kopien von Zeugnissen) beigelegt.

Sie kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach Beginn der Ausbildung vereinbart werden. Gleiches gilt für die Verlängerung der Ausbildungszeit.

Den Antrag sollten Sie schriftlich unter Angabe von Zeiten und Gründen sowie den erforderlichen Unterlagen einreichen. Der betriebliche Ausbildungsplan muss an die geänderte Ausbildungszeit angepasst werden.

Anschließend erhalten Sie als Ausbildungsbetrieb und der bzw. die Auszubildende eine geänderte Eintragungsbestätigung, die die Änderung des Betriebsausbildungsvertrags wirksam macht.

Hinweis: Aufgrund des zu ändernden Ausbildungsplans ist eine nachträgliche Verkürzung der Ausbildungszeit in der Regel nur bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch bis zur Zwischenprüfung zu empfehlen.

Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls Nachweise, die eine Änderung der Ausbildungszeit begründen, beispielsweise:

  • Kopien von Zeugnissen
  • Kopien anderer Bildungsnachweise
  • ärztliche Atteste
Hinweise

Die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist möglich, wenn die Leistungen in Betrieb und Berufsschule es rechtfertigen. Der Ausbildungsvertrag muss dafür nicht geändert werden. Der Ausbildungsvertrag wird nur dann berührt, wenn der bzw. die Auszubildende die Abschlussprüfung, zu der er bzw. sie vorzeitig zugelassen wurde, besteht, da das Ausbildungsverhältnis mit dem Tag des Bestehens der Abschlussprüfung endet.

Der bzw. die Auszubildende kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen.

Besteht der bzw. die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, verlängert sich die Ausbildungszeit bis zur erneuten Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.03.2018 freigegeben.

Architektenkammer Baden-Württemberg

Telefon:
E-Mail:
FAX:
0711 / 2196-121
Hausanschrift:
Danneckerstraße 54
70182, Stuttgart

Handwerkskammer Reutlingen

Telefon:
FAX:
07121/2412-400
Hausanschrift:
Hindenburgstraße 58
72762, Reutlingen

Industrie- und Handelskammer Reutlingen

Telefon:
FAX:
07121/201-4120
Hausanschrift:
Hindenburgstraße 54
72762, Reutlingen

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

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0711 / 99347-45
Hausanschrift:
Villastraße 1
70190, Stuttgart

Landesärztekammer Baden-Württemberg

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0711 - 769 89 50
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Jahnstr. 40
70597, Stuttgart

Landestierärztekammer Baden-Württemberg

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0711 - 7 228 632 - 20
Hausanschrift:
Am Kräherwald 219
70193, Stuttgart

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Telefon:
FAX:
(07 11) 2 28 45-44
Hausanschrift:
Albstadtweg 9
70567, Stuttgart

Notarkammer Baden-Württemberg

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FAX:
0711 30 58 77 69
Hausanschrift:
Friedrichstraße 9a
70174, Stuttgart

Rechtsanwaltskammer Tübingen

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07071 / 99010 - 510
Hausanschrift:
Christophstraße 30
72072, Tübingen

Regierungspräsidium Tübingen

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07071 757-3190
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
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Steuerberaterkammer Stuttgart

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FAX:
0711/61948-703
Hausanschrift:
Hegelstrasse 33
70174, Stuttgart