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Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden.

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.

Auch die Handwerkskammern bieten im Regelfall zweimal jährlich Abschlussprüfungen an, jeweils einmal im Sommer- und im Winterhalbjahr.

Die genauen Termine finden Sie in den Mitteilungsblättern der Kammern oder deren Internetseiten.

Die Berufsausbildung endet in

  • den handwerklichen Ausbildungsberufen mit einer Gesellenprüfung,
  • in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung und
  • im kaufmännischen Bereich und in weiteren Dienstleistungsberufen mit der Gehilfenprüfung.

Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass der Auszubildende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, um den erlernten Beruf auszuüben.

Voraussetzungen
  • Die Ausbildungszeit ist beendet oder die Ausbildung endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
  • An vorgeschriebenen Zwischenprüfungen wurde teilgenommen..
  • Die schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise wurden geführt (Berichtsheft).
  • Das Berufsausbildungsverhältnis ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

Hinweis: In einigen Berufen findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt. Dies gilt besonders im Metall- und Elektrobereich. 

Zuständige Stelle

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • weitere für die Ausbildung zuständige Stellen

KONTAKT

ARCHITEKTENKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart

KONTAKT

HANDWERKSKAMMER REUTLINGEN

Hindenburgstraße 58
72762 Reutlingen
Postfach:
Postfach Postfach 17 43
72707 Reutlingen

KONTAKT

INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER REUTLINGEN

Hindenburgstraße 54
72762 Reutlingen
Servicekonto-ID:
921094021559

KONTAKT

LANDESAPOTHEKERKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Villastraße 1
70190 Stuttgart
Servicekonto-ID:
909836265187

KONTAKT

LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Jahnstr. 40
70597 Stuttgart

KONTAKT

LANDESTIERÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart

KONTAKT

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Servicekonto-ID:
708864483081

KONTAKT

NOTARKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart

KONTAKT

RECHTSANWALTSKAMMER TÜBINGEN

Christophstraße 30
72072 Tübingen

KONTAKT

REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
Postfach 26 66
72016 Tübingen
De-Mail:
poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

KONTAKT

STEUERBERATERKAMMER STUTTGART

Hegelstrasse 33
70174 Stuttgart
Verfahrensablauf

Sie werden in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden. Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an den Auszubildenden weitergeben.

Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis. Als Ausbildender können Sie die Ergebnisse der Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden übermittelt bekommen.

Besteht der Auszubildende oder die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden.

Fristen

Es gibt je nach zuständiger Stelle unterschiedliche Anmeldefristen.

Erforderliche Unterlagen
  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung
Kosten

Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so ist die Prüfung für die auszubildende Person gebührenfrei.

Sie als Ausbildungsbetrieb müssen die Prüfungsgebühren und die Miet- und Materialkosten übernehmen. Falls Werkzeug erforderlich ist, müssen Sie es den Auszubildenden zur Verfügung stellen.

Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

Hinweise

Als Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. Darüber hinaus werden Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, auch am Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt.

Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.09.2018 freigegeben.

Architektenkammer Baden-Württemberg

Telefon:
E-Mail:
FAX:
0711 / 2196-121
Hausanschrift:
Danneckerstraße 54
70182, Stuttgart

Handwerkskammer Reutlingen

Telefon:
FAX:
07121/2412-400
Hausanschrift:
Hindenburgstraße 58
72762, Reutlingen

Industrie- und Handelskammer Reutlingen

Telefon:
FAX:
07121/201-4120
Hausanschrift:
Hindenburgstraße 54
72762, Reutlingen

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Telefon:
FAX:
0711 / 99347-45
Hausanschrift:
Villastraße 1
70190, Stuttgart

Landesärztekammer Baden-Württemberg

Telefon:
FAX:
0711 - 769 89 50
Hausanschrift:
Jahnstr. 40
70597, Stuttgart

Landestierärztekammer Baden-Württemberg

FAX:
0711 - 7 228 632 - 20
Hausanschrift:
Am Kräherwald 219
70193, Stuttgart

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Telefon:
FAX:
(07 11) 2 28 45-44
Hausanschrift:
Albstadtweg 9
70567, Stuttgart

Notarkammer Baden-Württemberg

Telefon:
FAX:
0711 30 58 77 69
Hausanschrift:
Friedrichstraße 9a
70174, Stuttgart

Rechtsanwaltskammer Tübingen

FAX:
07071 / 99010 - 510
Hausanschrift:
Christophstraße 30
72072, Tübingen

Regierungspräsidium Tübingen

Telefon:
FAX:
07071 757-3190
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072, Tübingen

Steuerberaterkammer Stuttgart

Telefon:
FAX:
0711/61948-703
Hausanschrift:
Hegelstrasse 33
70174, Stuttgart