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Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden.

Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, müssen diese in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung ablegen. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.

Für Auszubildende ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Zwischenprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Frühjahrsprüfung findet zwischen Februar und April, die Herbstprüfung zwischen September und Oktober statt.

In Handwerksberufen müssen die  Auszubildenden eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen - je nach Ausbildungsberuf.

Tipp: In der jeweiligen Ausbildungsordnung können Sie sich über die Anzahl und den Zeitpunkt der vorgeschriebenen Zwischenprüfungen informieren.

Voraussetzungen

Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April begonnen hat oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Zur Zwischenprüfung im Herbst werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September begonnen hat (mit einer zweijährigen Regelausbildungszeit) oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Hinweis: In den Druck- und Medienberufen findet die Zwischenprüfung nur im Frühjahr statt.

Zuständige Stelle

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • weitere für die Ausbildung zuständige Stellen

KONTAKT

ARCHITEKTENKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart

KONTAKT

HANDWERKSKAMMER REUTLINGEN

Hindenburgstraße 58
72762 Reutlingen
Postfach:
Postfach Postfach 17 43
72707 Reutlingen

KONTAKT

INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER REUTLINGEN

Hindenburgstraße 54
72762 Reutlingen
Servicekonto-ID:
921094021559

KONTAKT

LANDESAPOTHEKERKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Villastraße 1
70190 Stuttgart
Servicekonto-ID:
909836265187

KONTAKT

LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Jahnstr. 40
70597 Stuttgart

KONTAKT

LANDESTIERÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart

KONTAKT

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Servicekonto-ID:
708864483081

KONTAKT

NOTARKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart

KONTAKT

RECHTSANWALTSKAMMER TÜBINGEN

Christophstraße 30
72072 Tübingen

KONTAKT

REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
Postfach 26 66
72016 Tübingen
De-Mail:
poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

KONTAKT

STEUERBERATERKAMMER STUTTGART

Hegelstrasse 33
70174 Stuttgart
Verfahrensablauf

Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden bis zu einem bestimmten Tag zur Zwischenprüfung anzumelden.

Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Kammer eine Einladung zur Teilnahme an der Zwischenprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an die Auszubildenden weitergeben.

Hat der bzw. die Auszubildende die Zwischenprüfung bestanden, bekommt er bzw. sie das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen
  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung
Hinweise

Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung müssen Sie die Auszubildenden freistellen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.03.2018 freigegeben.

Architektenkammer Baden-Württemberg

Telefon:
E-Mail:
FAX:
0711 / 2196-121
Hausanschrift:
Danneckerstraße 54
70182, Stuttgart

Handwerkskammer Reutlingen

Telefon:
FAX:
07121/2412-400
Hausanschrift:
Hindenburgstraße 58
72762, Reutlingen

Industrie- und Handelskammer Reutlingen

Telefon:
FAX:
07121/201-4120
Hausanschrift:
Hindenburgstraße 54
72762, Reutlingen

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Telefon:
FAX:
0711 / 99347-45
Hausanschrift:
Villastraße 1
70190, Stuttgart

Landesärztekammer Baden-Württemberg

Telefon:
FAX:
0711 - 769 89 50
Hausanschrift:
Jahnstr. 40
70597, Stuttgart

Landestierärztekammer Baden-Württemberg

FAX:
0711 - 7 228 632 - 20
Hausanschrift:
Am Kräherwald 219
70193, Stuttgart

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Telefon:
FAX:
(07 11) 2 28 45-44
Hausanschrift:
Albstadtweg 9
70567, Stuttgart

Notarkammer Baden-Württemberg

Telefon:
FAX:
0711 30 58 77 69
Hausanschrift:
Friedrichstraße 9a
70174, Stuttgart

Rechtsanwaltskammer Tübingen

FAX:
07071 / 99010 - 510
Hausanschrift:
Christophstraße 30
72072, Tübingen

Regierungspräsidium Tübingen

Telefon:
FAX:
07071 757-3190
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072, Tübingen

Steuerberaterkammer Stuttgart

Telefon:
FAX:
0711/61948-703
Hausanschrift:
Hegelstrasse 33
70174, Stuttgart