Suchbegriff

Datenschutz
Item
Downloadcenter
Impressum
Vollzeitpflege
Wahlen
  • Übersicht
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Hinweise
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden.

Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, müssen diese in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung ablegen. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.

Für Auszubildende ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Zwischenprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Frühjahrsprüfung findet zwischen Februar und April, die Herbstprüfung zwischen September und Oktober statt.

In Handwerksberufen müssen die  Auszubildenden eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen - je nach Ausbildungsberuf.

Tipp: In der jeweiligen Ausbildungsordnung können Sie sich über die Anzahl und den Zeitpunkt der vorgeschriebenen Zwischenprüfungen informieren.

Voraussetzungen

Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April begonnen hat oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Zur Zwischenprüfung im Herbst werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September begonnen hat (mit einer zweijährigen Regelausbildungszeit) oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Hinweis: In den Druck- und Medienberufen findet die Zwischenprüfung nur im Frühjahr statt.

Zuständige Stelle

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • weitere für die Ausbildung zuständige Stellen
Architektenkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 / 2196-121
Handwerkskammer Reutlingen
Hausanschrift:
Hindenburgstraße 58
72762 Reutlingen
Postfach:
Postfach Postfach 17 43
72707 Reutlingen
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07121/2412-400
Industrie- und Handelskammer Reutlingen
Hausanschrift:
Hindenburgstraße 54
72762 Reutlingen
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07121/201-4120
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Villastraße 1
70190 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 / 99347-45
Servicekonto-ID:
909836265187
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 - 769 89 50
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 - 7 228 632 - 20
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
(07 11) 2 28 45-44
Servicekonto-ID:
708864483081
Notarkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 30 58 77 69
Rechtsanwaltskammer Tübingen
Hausanschrift:
Christophstraße 30
72072 Tübingen
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07071 / 99010 - 510
Regierungspräsidium Tübingen
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Steuerberaterkammer Stuttgart
Hausanschrift:
Hegelstrasse 33
70174 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711/61948-703
Verfahrensablauf

Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden bis zu einem bestimmten Tag zur Zwischenprüfung anzumelden.

Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Kammer eine Einladung zur Teilnahme an der Zwischenprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an die Auszubildenden weitergeben.

Hat der bzw. die Auszubildende die Zwischenprüfung bestanden, bekommt er bzw. sie das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen
  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung
Hinweise

Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung müssen Sie die Auszubildenden freistellen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.03.2018 freigegeben.