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Übersicht
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsbehelf
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen.
Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen.
Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt.
Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.
Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:
- Beratung des Betreibers und der Betriebsangehörigen
- Angelegenheiten des Immissionsschutzes
- Hinwirken auf die Einführung von umweltfreundlichen Verfahren sowie Erzeugnissen und Mitwirkung bei deren Einführung durch Begutachtungen
- Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften des Immissionsschutzes (zum Beispiel durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
- Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Anlagen ausgehen, sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen und Pflichten des Immissionsschutzrechts
- jährliche Berichterstattung an den Betreiber über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen
Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:
- Besitz der erforderlichen Fachkunde durch
- Hochschulabschluss im Bereich des Ingenieurwesens, der Chemie oder Physik
- Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen und
- mindestens zweijährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Anlagen
- Erforderliche Zuverlässigkeit
Die zuständige Stelle kann auf Antrag Ausnahmen von bestimmten Voraussetzungen erlassen.
die Immissionsschutzbehörde
Immissionsschutzbehörde ist,
- wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
- wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- das Regierungspräsidium, sofern
- sich auf Ihrem Betriebsgelände mindestens eine Anlage nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU befindet oder
- der Betrieb der Störfall-Verordnung unterliegt
Landratsamt Zollernalbkreis
Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.
Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.
Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen, soweit erforderlich. Beispiele:
- Hilfskräfte, Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen und
- die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.
Sie müssen die Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten sofort der zuständigen Stelle mitteilen.
Genaue Beschreibung der Aufgaben
Die Kosten orientieren sich an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Diese sind zum Teil branchenspezifisch und durch den freien Markt bedingt.
Werden in einem Unternehmen mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt, müssen Sie die Aufgaben koordinieren. Hierzu gehört auch die Bildung eines Ausschusses für Umweltschutz.
Betriebsbeauftragte, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestellt werden, müssen Sie in die Koordinierung einbeziehen.
Der Betriebsbeauftrage für Immissionsschutz ist vom Unternehmen zu bestellen.
- §§ 53 - 58 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz)
- Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte – 5. BImSchV)
- Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV)
- Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.05.2023 freigegeben.