Alle Rechte vorbehalten.
Das Land fördert den kommunalen Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes.
Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines technologieneutralen und zukunftsfähigen Gigabitausbaus in Baden-Württemberg.
Der gewährte Fördersatz des Bundes wird durch die Mitfinanzierung des Landes auf einen Gesamtfördersatz von bis zu 90 Prozent der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht.
Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.
Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden für Maßnahmen, die nach:
gefördert und für die ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beziehungsweise des von ihm beauftragten Projektträgers ergangen ist.
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
KONTAKT
REF 43 - DIGITALE INFRASTRUKTUR [MINISTERIUM DES INNEREN, FÜR DIGITALISIERUNG UND KOMMUNEN BADEN-WÜRTTEMBERG]
Sobald Sie vom Bund einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten haben, können Sie online einen Antrag auf Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg stellen.
1. Antragsstellung
2. Vorhabensbeginn
3. Zuwendungsbescheid
4. Änderungsmitteilung
5. Mittelabruf
6. Verwendungsnachweis
keine
Antragstellung und Beratung: keine
Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.
Eine Klage ist beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.
Stand: 13.10.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg