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Exmatrikulation - Studium beenden.
Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.
Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.
Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:
- Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
- Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
- Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.
Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation in folgenden Fällen:
- Sie wechseln den Studienort.
Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule. - Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.
die jeweilige Hochschule
Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
Campus Bad Mergentheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
Campus Friedrichshafen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
Campus Horb [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
Hochschule Aalen
Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Campus Albstadt
Hochschule Biberach
Hochschule der Medien Stuttgart
Hochschule Esslingen - Technik und Sozialwesen
Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd
Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)
Hochschule für Musik Karlsruhe
Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
Hochschule für Technik Stuttgart
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Geislingen
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Nürtingen
Hochschule Furtwangen, Campus Villingen-Schwenningen
Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau - Reinhold-Würth-Hochschule
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung
Hochschule Mannheim
Hochschule Offenburg
Hochschule Pforzheim
Hochschule Ravensburg-Weingarten
Hochschule Reutlingen
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Pädagogische Hochschule Freiburg
Pädagogische Hochschule Heidelberg
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Pädagogische Hochschule Weingarten
Popakademie Baden-Württemberg GmbH
Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe
Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart
Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
Staatliche Hochschule für Musik Freiburg
Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
Studienakademie Heidenheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
Studienakademie Karlsruhe [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
Studienakademie Lörrach [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
Studienakademie Mannheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
Studienakademie Villingen-Schwenningen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
Technische Hochschule Ulm
Universität Freiburg
Universität Heidelberg
Universität Hohenheim
Universität Konstanz
Universität Mannheim
Universität Stuttgart
Universität Tübingen
Universität Ulm
Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:
- Grund der Exmatrikulation
- Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen.
Von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.
In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Als Nachweis dienen beispielsweise die Unterschriften der Labor- oder Bibliotheksleitung oder anderer Einrichtungen. Entsprechende Formblätter liegen meist im Studierendensekretariat, Studienbüro oder Prüfungsamt aus oder können auf den Webseiten der Hochschule heruntergeladen werden.
keine
Keine
09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg