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Extremismus- und Kriminalprävention – Datenbank nutzen.

Sie können

  • sich informieren, was im Land Baden-Württemberg getan wird,
  • Impulse für eigene Ideen bekommen und
  • nach Referentinnen und Referenten für Fortbildungen, Vorträge und Informationsveranstaltungen recherchieren.

Die eingerichtete Datenbank befindet sich im permanenten Aufbau und lebt von ihrer Vielfalt. Sollten Sie ein Projekt oder sich als Referent dort bewerben wollen, tragen Sie sich ein. Finden Sie keine passende Referentin oder keinen passenden Referenten oder haben Sie weitere Fragen, kontaktieren Sie die zuständige Stelle telefonisch.

Die Datenbank ist ein Projekt des Kompetenzzentrums gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) und der Gemeinsamen Zentralstelle Kommunalen Kriminalprävention (GeZ KKP).

Voraussetzungen

Sie suchen Informationen oder möchten ein Projekt im entsprechenden Themenbereich bewerben oder sich als Referentin oder Referent zur Verfügung stellen.

Zuständige Stelle

Das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex).

Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) [Landeskriminalamt Baden-Württemberg]
Hausanschrift:
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 5401 3355
Verfahrensablauf
  • Wenn Sie sich als Referentin/Referent oder Ihr Projekt eintragen möchten:
    • Registrieren Sie sich auf www.praeventionsdatenbank-bw.de
    • Anschließend schaltet Sie die zuständige Stelle frei. Sie erhalten eine entsprechende Nachricht.
    • Sie können eintragen, wofür Sie werben wollen.
    • Dieser Eintrag wird geprüft um ihn dann zu veröffentlichen. Sie erhalten dann eine entsprechende Nachricht
  • Sie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten per Mail an: konex@im.bwl.de veranlassen.
Fristen

nn

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten
  • Nutzung der Datenbank und Registrierung: Keine
  • Bei der Buchung von Referentinnen oder Referenten können Kosten entstehen.Informieren Sie sich bei der/dem jeweiligen Referentin/Referenten.
Bearbeitungsdauer
  • Freischaltung der Registrierung: 5 Werktagen
  • Freischaltung Ihres Beitrags: 10 Werktagen
Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Keiner

Freigabevermerk

07.07.2023 Innenministerium Baden-Württemberg