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Fischereischein beantragen.

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

Voraussetzungen

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

  • Sie sind zwischen 7 und 15 Jahre alt,
  • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
  • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

Fischereischein auf Lebenszeit

  • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
  • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.

Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaft des Hauptwohnortes

Haben Sie als Antragstellerin oder Antragsteller keinen Hauptwohnsitz im Land, ist die Gemeinde zuständig, in deren Bezirk die Fischerei ausgeübt werden soll.

Bürgerbüro Tailfingen [Stadt Albstadt]
Hausanschrift:
Adlerstraße 14
72461 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07432 1603008
Ortsamt Burgfelden [Stadt Albstadt]
Hausanschrift:
Burgweg 4
72459 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07435 91168
Ortsamt Laufen [Stadt Albstadt]
Hausanschrift:
Scheibenbühlstraße 30
72459 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07435 1256
Ortsamt Lautlingen [Stadt Albstadt]
Hausanschrift:
Am Schloß 3
72459 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07431 74306
Ortsamt Margrethausen [Stadt Albstadt]
Hausanschrift:
Beim Kloster 5
72459 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07431 74749
Ortsamt Onstmettingen [Stadt Albstadt]
Hausanschrift:
Wilhelmstraße 1
72461 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07431 1601057
Ortsamt Pfeffingen [Stadt Albstadt]
Hausanschrift:
Schulgasse 1
72459 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07431 1601067
Ortspolizeibehörde, Gewerbe, Gaststätten [Stadt Albstadt]
Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07431 1602267
Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Wohnort oder den Ort an, in dem Sie die Fischerei ausüben wollen.

Hinweis: In einigen Fällen kann es sein, dass das Verwaltungsverfahren nicht von der Wohnortgemeinde, sondern von einer anderen Gemeinde im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft abgewickelt wird, die noch nicht im Behördenwegweiser eingepflegt ist.
Wir bemühen uns, auch die Verwaltungsgemeinschaften und deren Zuständigkeiten nach und nach in den Behördenwegweiser aufzunehmen.

Verfahrensablauf

Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • Passbild
  • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
Kosten

Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.

Zusätzlich Fischereiabgabe:

EUR 12,00 pro Jahr ab dem 01.01.2024

Diese Abgabe entfällt für den Jugendfischereischein.

Hinweise

Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.

Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.

Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG):

  • § 31 Fischereischein
  • § 32 Jugendfischereischein
  • § 33 Versagungsgründe
  • § 35 Zuständigkeit
  • § 36 Fischereiabgabe

Landesfischereiverordnung (LFischVO):

  • § 14 Sachkundenachweis
  • § 15 Fischereiprüfung
  • § 16 Vorbereitungslehrgang
  • § 17 Durchführung der Fischerprüfung
Freigabevermerk

06.11.2024 Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg