Alle Rechte vorbehalten.
Das Land unterstützt Sprachfördermaßnahmen im Rahmen von schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL).
Diese Maßnahmen ermöglichen und erleichtern
Gefördert werden Gruppen aus Schulkindern mit Migrationshintergrund und Schulkindern mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung aus:
Die Zuwendungen können erhalten:
Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Fördermaßnahme. Sie beträgt je Fördermaßnahme:
die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
KONTAKT
LANDESKREDITBANK BADEN-WÜRTTEMBERG - FÖRDERBANK
Als Träger müssen Sie die Förderung bei der zuständigen Stelle beantragen. Nutzen Sie das im Internet zum Download bereit gestellte Formular.
Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Förderung einen Bescheid.
Die L-Bank zahlt die Zuwendungen frühestens zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums aus.
Abweichend davon zahlt die L-Bank die Zuwendungen frühestens zum 1. Mai des Bewilligungszeitraums in den Fällen aus, in denen eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich ist.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung müssen Sie der L-Bank gegenüber nachweisen.
ab dem Schuljahr 2022/2023
Der Bewilligungszeitraum umfasst ein Schuljahr. Das Schuljahr 2022/2023 dauert vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023.
keine
Die HSL-Hotline der L-Bank erreichen Sie unter
Gegen den Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der L-Bank schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb der vorgenannten Frist bei der Landeskreditbank eingegangen sein.
Gegen den Widerspruchsbescheid kann ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden.
25.10.2022; Kultusministerium Baden-Württemberg
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank