Alle Rechte vorbehalten.
Wenn Sie für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können Sie die allgemeine Hochschulreife über eine Begabtenprüfung erhalten.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie findet einmal jährlich im Frühjahr an einem der Regierungspräsidien statt.
Nicht teilnehmen dürfen Sie in folgenden Fällen:
das Kultusministerium Baden-Württemberg
KONTAKT
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG (KM)
Sie müssen sich schriftlich beim Kultusministerium anmelden. Dieses entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und weist Sie einem Regierungspräsidium zu.
Die schriftliche Prüfung umfasst:
Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 240 und höchstens 300 Minuten.
Nach Bestehen des schriftlichen Teils findet die mündliche Prüfung als Einzelprüfung statt. Sie erstreckt sich auf:
Die mündliche Prüfung dauert üblicherweise eineinhalb bis zwei Stunden. Die Prüfungszeit verteilt sich etwa gleichmäßig auf die einzelnen Fächer.
Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Prüfungsteil in jedem Fach mindestens fünf Punkte erreichen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die allgemeine Hochschulreife.
Bis zum 1. August für die Prüfung im darauffolgenden Jahr
Hinweis: Sämtliche Zeugnisse müssen Sie in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen. Die zuständige Stelle kann auch die Vorlage der Originale verlangen.
keine
etwa einen Monat
Weitere fachspezifische Hinweise können Sie dem Merkblatt zur Begabtenprüfung entnehmen.
Gegen den Bescheid über die Nichtzulassung zur Begabtenprüfung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Klage bei dem Verwaltungsgericht erhoben werden, in dessen Bezirk der oder die Beschwerte seinen oder ihren Wohnsitz hat.
20.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM)