-
Rund um Albstadt
-
Rathaus & Politik
-
Mein Leben in Albstadt
-
Lebenssituationen
-
Lebenssituationen
-
Neu in Albstadt
-
Ausländische Bürgerinnen und Bürger
-
Menschen mit einer Behinderung
-
Ehe, Partnerschaft und Trennung
-
Familie, Kinder und Jugend
-
Studierendenleben
-
Ausbildung, Weiterbildung und Praktika
-
Arbeiten und Rente
-
Bauen, Wohnen und Umzug
-
Generation Plus
-
Gesundheit und Krankheit
-
Tod, Erbschaft und Testament
-
Hilfe in Notlagen
-
Kirchen- und Religionsgemeinschaften
-
Tierhaltung und Wildtiere
-
-
Engagement & Ehrenamt
-
Soziale Dienste & Einrichtungen
-
Kitas & Kindertagespflege
-
Schulen
-
Bauen & Wohnen
-
Mobilität
-
Stadtforst
-
Mängelmelder
-
Fundbüro
-
-
Freizeit & Kultur
-
Wirtschaft & Stadtentwicklung
-
Übersicht
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen.
An baden-württembergischen Hochschulen gibt es zwei Zugangswege:
- allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung, beispielsweise Meister oder Fachwirt
- fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung
(Zugangsweg für beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung für ein fachlich entsprechendes Studium)
für den allgemeinen Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung:
- erfolgreich abgeschlossene, anerkannte, berufliche Aufstiegsfortbildung: dazu zählen vor allem
- eine Meisterprüfung
- eine andere öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung, vor allem nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder durch Abschlüsse an Fachschulen im Sinne des § 14 Schulgesetzes für Baden-Württemberg
- bestimmte in der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung aufgeführte Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie.
- schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
für den fachgebundenen Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung:
- erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung, die dem angestrebten Studiengang fachlich entspricht
- grundsätzlich mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf
- schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
- das Bestehen einer Eignungsprüfung
die jeweilige Hochschule
Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
Hochschule Aalen
Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Campus Albstadt
Hochschule Biberach
Hochschule der Medien Stuttgart
Hochschule Esslingen - Technik und Sozialwesen
Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd
Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)
Hochschule für Musik Karlsruhe
Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
Hochschule für Technik Stuttgart
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Geislingen
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Nürtingen
Hochschule Furtwangen, Campus Villingen-Schwenningen
Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau - Reinhold-Würth-Hochschule
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung
Hochschule Mannheim
Hochschule Offenburg
Hochschule Pforzheim
Hochschule Ravensburg-Weingarten
Hochschule Reutlingen
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Pädagogische Hochschule Freiburg
Pädagogische Hochschule Heidelberg
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Pädagogische Hochschule Weingarten
Popakademie Baden-Württemberg GmbH
Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe
Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart
Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
Staatliche Hochschule für Musik Freiburg
Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
Technische Hochschule Ulm
Universität Freiburg
Universität Heidelberg
Universität Hohenheim
Universität Konstanz
Universität Mannheim
Universität Stuttgart
Universität Tübingen
Universität Ulm
Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule. Sie prüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Hochschulzugangsberechtigung.
Sie müssen ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule führen. Das Beratungsgespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums. Dabei gehen die Hochschulen auf die Anforderungen im angestrebten Studiengang ein.
Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung
Die Hochschule prüft, ob die von Ihnen absolvierte berufliche Aufstiegsfortbildung als Zugangsberechtigung für ein Hochschulstudium anerkannt wird. Deren Zeugnis tritt zusammen mit der Bescheinigung über das Beratungsgespräch an die Stelle der schulischen Hochschulzugangsberechtigung.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen führt die Hochschule Auswahlverfahren durch. In diesen Auswahlverfahren ist die in der beruflichen Aufstiegsfortbildung erzielte Durchschnittsnote maßgeblich. Für die Wartezeit ist das Datum des Erwerbs der Meisterprüfung oder der gleichwertigen Fortbildung bestimmend (frühestens: 1. April 2006).
Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder online direkt bei den Hochschulen.
Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung
Die Hochschule informiert Sie über Inhalte, Anforderungen und Ablauf der Eignungsprüfung sowie Vorbereitungsmöglichkeiten.
Die Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich bei der Hochschule beantragen. Die Hochschule prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen. Sie teilt Ihnen schriftlich Ort und Datum der Prüfung mit. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, ist eine einmalige Wiederholung frühestens im folgenden Jahr möglich.
Die Studienberechtigung gilt für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz in Baden-Württemberg als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.
Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung: Die Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie bis zum 1. Februar eines Jahres schriftlich bei der Hochschule beantragen.
Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung: Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen. Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.
Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der Hochschule.
Für die Eignungsprüfung: an staatlichen Hochschschulen bis zu EUR 200,00.
Erkundigen Sie sich bei der Hochschule. Bei nichtstaatlichen Hochschulen sind auch höhere Gebühren möglich.
- § 14 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchulG) (Abschlüsse an Fachschulen)
- § 58 Landeshochschulgesetz (LHG) (Zugang zu grundständigen Studiengängen)
- § 59 Landeshochschulgesetz (LHG) (Zugang zu nicht-grundständigen Studiengängen und zu Kontaktstudien)
- Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
- § 16 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) (Prüfungs- und Bewerbungsgebühren)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.09.2020 freigegeben.