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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen.

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Stadtkasse / Steuern [Stadt Albstadt]
Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keiner

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg