Alle Rechte vorbehalten.
Instandsetzerkennzeichen werden genutzt, wenn bei der Reparatur eines Messgerätes im gesetzlichen Messwesen, entweder beide oder eine der folgenden Marken beschädigt werden:
Betriebe, die Messgeräte instand setzen, können das Recht erhalten, diese Geräte zu kennzeichnen.
Das Messgerät kann dann sofort wieder eingesetzt werden.
Bei Messgeräten mit diesem Kennzeichen endet die Eichfrist nicht vorzeitig.
Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein Instandsetzerkennzeichen nutzen wollen, müssen Sie
Regierungspräsidium Tübingen
KONTAKT
EICH- UND BESCHUSSWESEN BADEN-WÜRTTEMBERG [REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN]
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen. Nutzen Sie das im Internet zum Download zur Verfügung stehende Formular.
Erachtet es die zuständige Stelle als notwendig,
Wenn Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen ein Instandsetzerkennzeichen zugeteilt. Damit dürfen Sie bestimmte Arten von Messgeräten kennzeichnen.
keine
Nachweise zur Sachkunde des Personals.
Es entstehen Gebühren nach Mess- und Eichgebührenverordnung.
etwa 4 Wochen
Das Verfahren richtet sich nach der Regelung in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) § 54 Befugniserteilung an Instandsetzer.
Gegen Bescheide oder Entscheidungen des Regierungspräsidiums Tübingen kann beim zuständigen Verwaltungsgericht (Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen oder Stuttgart) Klage erhoben werden. Die Frist für die Erhebung der Klage beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids oder der Entscheidung. Das Verwaltungsgericht entscheidet dann, ob der Bescheid oder die Entscheidung fehlerhaft ist und geändert oder zurückgenommen werden muss.
02.01.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium Tübingen
Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg [Regierungspräsidium Tübingen]