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Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen.
Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:
- Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind,
- Familien mit behinderten Angehörigen,
- Einelternfamilien.
Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll dabei helfen, eine Notlage zu überwinden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.
Leistungen der Landesstiftung können Sie erhalten, wenn
- Ihre Familie in Not geraten ist,
- keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
- die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist und
- Sie als antragstellende Person Ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
- Beratungsstellen inklusive Schuldnerberatungsstellen der freien gemeinnützigen Träger (wie z.B. Caritas, Diakonie, pro familia) oder eines frei gemeinnützigen Familienverbandes
- Beratungsstellen der Gemeinden, Jugend- und Sozialämter
- die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen
- Krankenhaussozialdienste und Sozialstationen
Sozialamt [Landratsamt Zollernalbkreis]
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der zuständigen Stelle. Im Rahmen dieses Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet sie den Antrag an den Vergabeausschuss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter. Dieser entscheidet abschließend über den Antrag.
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.
Lehnt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Ihren Antrag ab, erhalten Sie von dort Nachricht.
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich
- Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
keine
- www.familie-in-not.de
- Eine Übersicht der anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen finden Sie in der Broschüre "Informationen für Mütter und Väter".
- Kommunalverbandes für Jugend- und Soziales (KVJS).
Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Keine
es handelt sich um freiwillige Leistungen
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.01.2023 freigegeben.