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Registrierung als gewerblicher Futtermittelbetrieb nach der Futtermittelhygiene-Verordnung beantragen.
Futtermittelunternehmer, d.h. alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihr Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben. Sie müssen daher ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde melden.
Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.
Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich der Sitz des Betriebes befindet.
Registrierung von gewerblichen Futtermittelunternehmen [Regierungspräsidium Tübingen]
Sie können den Antrag auf Registrierung schriftlich oder online stellen. Wenn Sie ihn online stellen wollen, können Sie dies hier im Online-Portal von service-bw erledigen.
Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen, nutzen Sie das Antragsformular.
Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.
Für die Registrierung sind außer den Angaben im Antragsformular keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Die Registrierung ist gebührenfrei.
keine
Ohne
23.07.2024 Regierungspräsidium Stuttgart