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Schulen bauen - Förderung beantragen.

Die Städte und Gemeinden sowie die privaten Schulträger bauen die Schulgebäude in Baden-Württemberg.

Schulträger können eine Förderung für Schulbaumaßnahmen vom Land Baden-Württemberg erhalten, wenn die geplante Baumaßnahme erforderlich ist. Das Land Baden-Württemberg fördert die Baumaßnahmen von Räumen für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen. Daneben bezuschusst das Land die Sanierung bestehender Schulgebäude.

Voraussetzungen

Das Land fördert Baumaßnahmen, wenn diese erforderlich sind.

Bitte nehmen Sie hierzu mit der zuständigen Stelle frühzeitig Kontakt auf. berät Sie zu den Voraussetzungen für eine Förderung.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, zu dessen Bezirk die Kommune gehört, in dem die Schule liegen wird.

Regierungspräsidium Tübingen
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Verfahrensablauf

Bitte klären Sie die Erforderlichkeit Ihrer Schulbau- oder Sanierungsmaßnahme unbedingt mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium, bevor Sie mit dem Bauen beginnen.

Fristen

Stellen Sie Ihren Förderantrag bis zum 1. Oktober eines Jahres. Das Regierungspräsidium berücksichtigt den Förderantrag dann für das darauffolgende Jahr.

Erforderliche Unterlagen
  • Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Lageplan
  • Baubeschreibung
Kosten

Das zuständige Regierungspräsidium bearbeitet den Förderantrag kostenfrei.

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Es besteht die Möglichkeit zur Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Freigabevermerk

04.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg