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Urteil anfordern.

Bei deutschen Gerichten können Sie vollständige Kopien von Entscheidungen erhalten.

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der beteiligten Personen unkenntlich gemacht.

Voraussetzungen

Sie interessieren sich für den Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung

Zuständige Stelle

das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat

Amtsgericht Albstadt
Hausanschrift:
Gartenstr. 17
72458 Albstadt
Arbeitsgericht Reutlingen
Hausanschrift:
Bismarckstraße 64
72764 Reutlingen
Telefon:
Fax:
(0 71 21) 9 40-32 32
De-Mail:
Finanzgericht Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Börsenstraße 6
70174 Stuttgart
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Freiburg
Hausanschrift:
Habsburgerstraße 103
79104 Freiburg
Telefon:
Fax:
(07 61) 70 80-36
De-Mail:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Mannheim
Hausanschrift:
E 7, 21
68159 Mannheim
Telefon:
Fax:
(06 21) 2 92-34 71
De-Mail:
Sozialgericht Reutlingen
Hausanschrift:
Schulstraße 11
72762 Reutlingen
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Hausanschrift:
Karlstraße 13
72488 Sigmaringen
Lieferanschrift:
Verfahrensablauf

Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.

Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.

Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder per E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:

  • Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
  • wenn bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
  • wenn bekannt: Datum der Entscheidung
  • eine grobe Beschreibung, worum es in der Entscheidung geht

Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder durch Fax.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten
  • für eine Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank für den privaten Gebrauch: keine
  • für Entscheidungen, die Sie bei baden-württembergischen Gerichten anfordern: EUR 16,00 pro Entscheidung

Hinweis: Gerichte außerhalb von Baden-Württemberg können andere Gebühren erheben.

Vertiefende Informationen

Näheres zur gewerblichen Nutzung finden Sie in den Verwendungshinweisen (PDF) der Rechtsprechungsdatenbank.

Hinweise

Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie die Entscheidungen aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften besonders wichtige Entscheidungen.

Rechtsbehelf

kein

Freigabevermerk

30.09.2024 Justizministerium Baden-Württemberg