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- Hinweise
- Rechtsbehelf
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe - Eintragung veranlassen.
Sie möchten ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden? Dann trägt die zuständige Handwerkskammer Sie in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.
Sie benötigen keinen Qualifikationsnachweis.
Das ist anders, als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk.
die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt
Handwerkskammer Reutlingen
Ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Je nach Angebot der Handwerkskammern steht das Antragsformular zum Download bereit oder kann über ein Formularcenter direkt ausgefüllt werden. Sie können Ihre Unterlagen auch persönlich einreichen und den Antrag vor Ort ausfüllen.
Anzeige der Gewerbetätigkeit: sofort nach Beginn
- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
- ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere).
Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
- Liste der Berufe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können: Anlage B zur Handwerksordnung
keine
Gegen die Entscheidung können Sie einen Rechtsbehelf einlegen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag e. V. für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern hat dessen ausführliche Fassung am 21.09.2023 freigegeben.