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GENERALSTAATSANWALTSCHAFT STUTTGART
Die Generalstaatsanwaltschaft übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften aus und ist ihnen gegenüber somit leitungs
Die Generalstaatsanwaltschaft übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften aus und ist ihnen gegenüber somit leitungs- und weisungsbefugt. Sie entscheidet über Beschwerden gegen staatsanwaltschaftliche Entscheidungen.
Sie wirkt durch Stellungnahmen und Antragstellung an den bei den Strafsenaten des Oberlandesgerichts geführten Verfahren mit.
In diesen Verfahren ist insbesondere zu entscheiden über
Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt das Land Baden-Württemberg gerichtlich und außergerichtlich, soweit zivilrechtliche Ansprüche zu verfolgen sind, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben oder soweit solche Ansprüche gegen das Land erhoben werden. Hierzu gehören beispielsweise auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Fahrzeugen der Justizbehörden.
Sie wirkt zudem in Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit. Sie bereitet die Entscheidung über die Auslieferung vor und führt die bewilligte Auslieferung durch. Im Hinblick auf die zunehmend an Bedeutung gewinnende internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung arbeiten die Generalstaatsanwaltschaften mit internationalen Organisationen, insbesondere im Bereich der Europäischen Union zusammen.
In berufsrechtlichen Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater ist die Generalstaatsanwaltschaft Strafverfolgungsbehörde. Vor den Berufsgerichten nimmt sie die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.
Tiefgaragen Landesbibliothek oder Staatsgalerie