Das Rechnungsprüfungsamt ist Teil der Stadtverwaltung und ist bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Es untersteht unmittelbar dem Oberbürgermeister.
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind in der Gemeindeordnung (§§ 109 ff) festgelegt. Die moderne und zeitgemäße Prüfung bezieht sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs und der Rechnungslegung sowie die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der städtischen Verwaltung und ist damit mit einer prozessorientierten Prüfung gleichzusetzen, damit Strukturen und Abläufe innerhalb der Verwaltung laufend hinterfragt und damit ggfs. auch laufend optimiert werden können.
Die moderne Rechnungsprüfung ist deshalb nicht vergangenheits-, sondern überwiegend zukunftsbezogen. Durch eine vertrauensvolle und sachliche Kommunikation mit den zu prüfenden Fachbereichen der Stadtverwaltung erfolgt eine kollegiale und respektvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten. Denn je früher ein Vorhaben dem Rechnungsprüfungsamt bekannt wird, desto besser kann der jeweilige Fachbereich in seiner Entscheidungsfindung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamts unterstützt werden.