Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
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GEMEINSAMES PRÜFUNGSAMT DER LÄNDER HESSEN, NORDRHEIN-WESTFALEN, RHEINLAND-PFALZ, SAARLAND UND THÜRINGEN ZUR ABNAHME DER EIGNUNGSPRÜFUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR RECHTSANWALTSCHAFT